Wir bieten an
- Alltagsbegleitung
- Seniorenbetreuung
- Hilfe im häuslichen Bereich (Haushalt, Wäsche, Reinigung, Kochen, Einkaufen)
- Unterstützung bei der Körperpflege
- Motivation und Aktivierung
- Unterstützung bei der Demenzbetreuung
- Behindertenbetreuung
- Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, Veranstaltungen und Spaziergängen
- Zeit für Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele
- Kinderbetreuung
- 24-Stunden-Betreuung und Nachtwache nach Absprache
- Besuche Ihrer Angehörigen im Senioren- oder Pflegeheim
- Ferien- und Urlaubsvertretung, Verhinderungspflege
Gut zu wissen
Verhinderungspflege
Die Pflegekassen erbringen gemäß § 39 SGB XI bei Verhinderung der Pflegepersonen Leistungen, falls die gesetzlich geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Rahmen können unsere Leistungen über die Pflegekassen auf Antrag erstattet werden.
Übrigens...
… die Kosten für die von den Familienbetreuerinnen erbrachten, haushaltsnahen Dienstleistungen können nach § 35a EStG zum Teil steuerlich abgesetzt werden.