Wir bieten an

  • Alltagsbegleitung
  • Seniorenbetreuung
  • Hilfe im häuslichen Bereich (Haushalt, Wäsche, Reinigung, Kochen, Einkaufen)
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Motivation und Aktivierung
  • Unterstützung bei der Demenzbetreuung
  • Behindertenbetreuung
  • Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, Veranstaltungen und Spaziergängen
  • Zeit für Gespräche, Vorlesen, Gesellschaftsspiele
  • Kinderbetreuung
  • 24-Stunden-Betreuung und Nachtwache nach Absprache
  • Besuche Ihrer Angehörigen im Senioren- oder Pflegeheim
  • Ferien- und Urlaubsvertretung, Verhinderungspflege

Gut zu wissen

Verhinderungspflege
Die Pflegekassen erbringen gemäß § 39 SGB XI bei Verhinderung der Pflegepersonen Leistungen, falls die gesetzlich geregelten Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Rahmen können unsere Leistungen über die Pflegekassen auf Antrag erstattet werden.

Übrigens...
… die Kosten für die von den Familienbetreuerinnen erbrachten, haushaltsnahen Dienstleistungen können nach § 35a EStG zum Teil steuerlich abgesetzt werden.